Mit welchen Fragen und Bemerkungen 
man Richter verunsichern kann
	Gezieltes, sachlich wirkendes Nachfragen kann einem Richter u. U. 
sehr schnell demonstrieren, wie er sich nur zum Vollzugsgehilfen 
psychiatrischer Hybris macht bzw. gemacht hat. Insbesondere eine streng 
grundrechtliche Argumentation sollte ihn auf den Pfad juristischer 
Tugend zurückführen, selbst dann, wenn er ans Betreuungsgericht 
strafversetzt wurde. Selbstverständlich verbietet sich jede Demütigung 
eines Richters.