Zwangsbehandlung verhindern!
Ideensammlung für Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger

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Mit welchen Fragen und Bemerkungen
man Richter verunsichern kann

Gezieltes, sachlich wirkendes Nachfragen kann einem Richter u. U. sehr schnell demonstrieren, wie er sich nur zum Vollzugsgehilfen psychiatrischer Hybris macht bzw. gemacht hat. Insbesondere eine streng grundrechtliche Argumentation sollte ihn auf den Pfad juristischer Tugend zurückführen, selbst dann, wenn er ans Betreuungsgericht strafversetzt wurde. Selbstverständlich verbietet sich jede Demütigung eines Richters.

  • Freundliche Frage, ob der Richter die beiden Urteile des Bundesverfassungsgericht zur Zwangsbehandlung aus dem Jahre 2011 kennen würde, weil das ja viel engere Bedingungen gesetzt habe als das neue Gesetz und Richter immer grundgesetzkonform entscheiden müssten.
  • Freundliche Frage, ob die Richterin das obiter dictum des BGH vom 1.2.2006  mit dem Aktenzeichen XII ZB 236/05 kennt: “Die Sache gibt weiterhin Anlass zu dem Hinweis, dass in der Genehmigung einer Unterbringung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB die von dem Betreuten zu duldende Behandlung so präzise wie möglich anzugeben ist…, dazu gehören bei einer Behandlung durch Verabfolgung von Medikamenten in der Regel auch die möglichst genaue Angabe des Arzneimittels oder des Wirkstoffes und deren (Höchst-) Dosierung sowie Verabreichungshäufigkeit.”

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