Mit welchen Fragen und Bemerkungen
man Richter verunsichern kann
Gezieltes, sachlich wirkendes Nachfragen kann einem Richter u. U.
sehr schnell demonstrieren, wie er sich nur zum Vollzugsgehilfen
psychiatrischer Hybris macht bzw. gemacht hat. Insbesondere eine streng
grundrechtliche Argumentation sollte ihn auf den Pfad juristischer
Tugend zurückführen, selbst dann, wenn er ans Betreuungsgericht
strafversetzt wurde. Selbstverständlich verbietet sich jede Demütigung
eines Richters.