Jedes gerichtliche Verfahren um eine Zwangsbehandlung ist auch und
vor allem ein Machtkampf. Dabei ist es wichtig, dass man selbst
überzeugt ist, für eine gerechte Sache zu streiten, die auch
grundsätzlich richtig ist.
Trotz der Behauptung, eine Misshandlung wäre zum Besten des Misshandelten, bleibt es eine Misshandlung.
Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert, insbesondere
wenn ein Helfer behauptet, besser zu wissen, wie geholfen werden müsse,
als die Person, der geholfen werden soll.
Geisteskrankheit ist ein moderner Mythos. Es gibt keine
"Geisteskrankheiten" oder "psychischen Erkrankungen" im medizinischen
Sinne. (siehe z.B. Thomas Szasz, Mythos Geisteskrankheit)
Es ist wichtig, die Entscheidung eines Betroffenen zur Ablehnung der
Zwangsbehandlung zu respektieren und ihn in seinem
Selbstbestimmungsrecht zu stärken. Kompromisslösungen, die dem
Selbstbestimmungsrecht zuwiderlaufen, soll er nicht akzeptieren müssen.