Zwangsbehandlung verhindern!
Ideensammlung für Rechtsanwälte und Verfahrenspfleger

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Mit welchen Fragen und Bemerkungen
man Psychiater verunsichern kann

Betroffenen und ihren Aussagen wird vor Gericht kaum Beachtung geschenkt. Deshalb ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Anwalts bzw. Verfahrenspflegers, über ihre Person dem Betroffenen Autorität zu verschaffen. Dazu kann auch selbstbewusstes Auftreten hilfreich sein, das mit der Arroganz der Ärzte bzw. Gutachter gleichzieht oder diese gar übertrifft. Dies kann nicht nur in Form von Demütigungen und moralischer Diskreditierung geschehen, sondern besonders gut mit Übertreibungen, die die Ungereimtheiten in den Sprüchen und Ansprüchen eines Psychiaters sichtbar werden lassen, ihn in Rechtfertigungsdruck bringen und seinen Hochmut wie eine Seifenblase platzen lassen. Vor allem zielgerichtete Fragen nach dem Anlass der Zwangseinweisung und den zugrunde liegenden Tatsachen sowie Fragen zur Konkretisierung der angeblichen Eigen- und Fremdgefährdung bringen Psychiater in Erklärungsnot und offenbaren das tatsächliche Ziel, die Behandlung zum angeblichen "Wohle" eines Patienten; was das "Wohl" des Patienten sein soll bestimmt dann der Psychiater, dem der Richter regelmäßig kritiklos folgt. Hier beginnt die eigentliche Arbeit des Verfahrenspfleger/Anwalts.


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