Mit welchen Fragen und Bemerkungen
man Psychiater verunsichern kann
Betroffenen und ihren Aussagen wird vor Gericht kaum Beachtung
geschenkt. Deshalb ist eine der wichtigsten Aufgaben eines Anwalts bzw.
Verfahrenspflegers, über ihre Person dem Betroffenen Autorität zu
verschaffen. Dazu kann auch selbstbewusstes Auftreten hilfreich sein,
das mit der Arroganz der Ärzte bzw. Gutachter gleichzieht oder diese gar
übertrifft. Dies kann nicht nur in Form von Demütigungen und moralischer Diskreditierung geschehen, sondern besonders gut mit Übertreibungen, die die Ungereimtheiten
in den Sprüchen und Ansprüchen eines Psychiaters sichtbar werden
lassen, ihn in Rechtfertigungsdruck bringen und seinen Hochmut wie eine
Seifenblase platzen lassen. Vor allem zielgerichtete Fragen nach dem
Anlass der Zwangseinweisung und den zugrunde liegenden Tatsachen sowie
Fragen zur Konkretisierung der angeblichen Eigen- und Fremdgefährdung
bringen Psychiater in Erklärungsnot und offenbaren das tatsächliche
Ziel, die Behandlung zum angeblichen "Wohle" eines Patienten; was das "Wohl" des Patienten sein soll bestimmt dann der Psychiater, dem der Richter regelmäßig kritiklos folgt. Hier beginnt die eigentliche Arbeit des Verfahrenspfleger/Anwalts.