Welche Anträge man stellen sollte
Allgemein sollten Anträge dazu dienen, die Zweifel zu verdichten, die im bisherigen Verfahren bei der Anhörung schon gestreut wurden bzw. in der Begründung für die Beschwerde gegen einem Beschluss dargelegt wurden.
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Es wird beantragt, Beweis zu erheben über folgende Umstände:
- Wie wurde die Einwilligungsunfähigkeit festgestellt?
- Welche medizinischen Standards wurden bei der Annahme der Einwilligungsunfähigkeit angewendet.
- Wie wird gewährleistet, dass durch die Zwangsbehandlung eine Heilung erzielt wird?
- Können Sie die Heilung des Patienten mit der Zwangsbehandlung garantieren?
- Schließen Sie erhebliche Nebenwirkungen aus? - Antrag, dass die Psychiatrie oder der Betreuer den Beweis antreten soll, dass das Behandlungsangebot nie unter Druck oder mit einer Nötigung erfolgte.
- Antrag, dass die Existenz von psychischen Krankheiten wissenschaftlich belegt und gezeigt werden soll, dass es sich bei dem Begriff "psychische Krankheit" nicht nur um ein Wahnsystem der Psychiater handelt.
- Beweiserhebung zu der Behauptung beantragen, dass es in dieser Klinik keine Alternativen zur Anwendung von Zwang gibt, während Chefarzt der Heidenheimer Kliniken, Dr. Zinkler, in einem offenen Brief erklärt hat, das in seiner Pflichtversorgung keine Gewalt angewendet werden müsse (siehe: Psychosoziale Umschau 1/2013, Seite 24). Demnach muss ja die Gewaltanwendung hier willkürlich oder aus Sadismus geschehen.
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